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Dr. Nüchel
RatgeberDermatologie2 Min. Lesezeit

Hautkrebsvorsorge: warum einmal im Jahr sinnvoll ist

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Hautkrebs-Screening ab 35 alle zwei Jahre. Wir empfehlen in der Regel einen jährlichen Hautcheck. Warum, und was dabei passiert.

Autor: Dr. med. Claus Nüchel, Facharzt für Dermatologie und Venerologie, Allergologie

Wird Hautkrebs früh erkannt, ist er in vielen Fällen gut behandelbar. Deshalb kommt es auf regelmäßige Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen an. Unsere Empfehlung: in der Regel einmal im Jahr, bei erhöhtem Risiko in kürzeren Abständen.

Warum ein Jahr und nicht zwei

Das gesetzliche Hautkrebs-Screening übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel ab 35 Jahren alle zwei Jahre. Das ist ein Mindestrahmen. Zwischen zwei Terminen können neue Pigmentmale entstehen und bestehende sich verändern. Je kürzer der Abstand, desto früher fällt so etwas auf.

Bei manchen Menschen ist das Risiko höher. Dann können kürzere Abstände als ein Jahr sinnvoll sein; den Rhythmus legen wir gemeinsam fest.

  • Viele oder auffällige Pigmentmale (Muttermale)
  • Hautkrebs in der eigenen Familie
  • Heller Hauttyp, häufige Sonnenbrände in der Vorgeschichte, intensive UV- oder Solariumnutzung
  • Ein bereits behandelter Hautkrebs

Was beim Hautcheck passiert

Zuerst besprechen wir Ihre Vorgeschichte und mögliche Risikofaktoren. Dann untersuchen wir die gesamte Haut, auch an schwer einsehbaren Stellen. Bei Bedarf legen wir mit dem FotoFinder-System einen Muttermalatlas an: Aufnahmen mit hoher Vergrößerung, die bei Folgeterminen einen objektiven Vergleich erlauben. Dieser Vergleich über die Zeit ist ein weiterer Grund für den jährlichen Rhythmus.

Bleibt ein Befund unklar, ergänzen der 20-MHz-Ultraschall und die Impedanzspektroskopie (Nevisense) die Beurteilung. Alle diese Untersuchungen sind nichtinvasiv und in aller Regel schmerzarm. Ergibt sich ein auffälliger Befund, kann eine Entfernung mit feingeweblicher Untersuchung nötig sein, um eine eindeutige Diagnose zu stellen.

Kein Verfahren bietet vollständige Sicherheit. Deshalb kombinieren wir mehrere Methoden und empfehlen regelmäßige Kontrollen.

Kasse oder Selbstzahler

Das Screening ab 35 alle zwei Jahre übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Die ergänzenden Verfahren, also das FotoFinder-Mapping, der 20-MHz-Ultraschall und Nevisense, sind in der Regel Selbstzahler- oder IGeL-Leistungen. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist und was es kostet, besprechen wir vorab.

TODO: Kostenregelung für den jährlichen Hautcheck außerhalb des gesetzlichen Screenings (unter 35 Jahren und in den Zwischenjahren) ärztlich ergänzen.

Zwischen den Terminen: Selbstkontrolle und Sonnenschutz

Die Vorsorge in der Praxis ersetzt nicht den Blick auf die eigene Haut. Mit der ABCDE-Regel (Asymmetrie, Begrenzung, Color, Durchmesser, Entwicklung) behalten Sie Ihre Pigmentmale selbst im Blick. Stellen Sie sich unabhängig vom Rhythmus zeitnah vor, wenn eine Hautveränderung blutet, juckt, eine raue Oberfläche bekommt, sich neu verfärbt oder rasch Größe oder Form ändert.

Die UV-Belastung ist der Risikofaktor, den Sie selbst beeinflussen können. Vermeiden Sie jede Rötung der Haut, tragen Sie sonnendichte Kleidung, schützen Sie unbedeckte Stellen mit einem Sonnenschutzmittel ab Lichtschutzfaktor 30 und meiden Sie die Mittagssonne. Besonders belastet sind die sogenannten Sonnenterrassen, etwa Nasenrücken, Ohren, Lippen, Schultern und bei Glatzenbildung die Kopfhaut. Kinder brauchen besonderen Schutz; Säuglinge sollten im ersten Lebensjahr möglichst gar nicht in die direkte Sonne.

Sonnenschutz senkt die UV-Belastung, schließt Hautkrebs aber nicht aus. Vorsorgeuntersuchung, Selbstkontrolle und Sonnenschutz gehören deshalb zusammen.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ergebnisse sind individuell.